Sicherheit wird bei uns GROSS geschrieben!

INFO:  SICHERHEITSGURTPFLICHT

Ausrüstungs-, Anschnall-, Informationspflicht

1. Ausrüstungspflicht nach § 35a StVZO
Seit dem 1. Oktober 1999 müssen alle erstmals in den Verkehr kommenden Reisebustypen mit einem Gesamtgewicht über 3,5 t mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sein.

2. Anschnallpflicht nach § 21a StVO
Grundsätzlich gilt: Ausrüstungspflicht = Anschnallpflicht, das heißt:
Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt werden!

3. Informationseinrichtungspflicht des Unternehmers nach § 21 Abs. 2 BOKraft:
Reisebusse für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, müssen geeignete Informationseinrichtungen haben, die den Fahrgästen anzeigen, wann Sicherheitsgurte anzulegen sind. In Betracht kommen z.B. gut lesbare Aufkleber oder Schilder mit Gurtsymbol oder entsprechende elektronische Anzeigensysteme.

Wir erfüllen hiermit im Voraus unsere Verpflichtung und weisen unsere Reisegäste zu Ihrer eigenen Sicherheit und zur Erfüllung des gesetzlichen Vorschriften darauf hin und bitten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit

Bitte Sicherheitsgurte während der Fahrt anlegen!!!

Der Sicherheit wegen - mit dem Bus reisen   Hohe Standards bei der Sicherheit

Busse sind das sicherste Verkehrsmittel überhaupt – und das gilt auch für den Reisebus. Jedes Jahr investieren wir viel Geld in die hohen Standards. Sicherheit und Bequemlichkeit der Fahrzeuge sind uns ein wichtiges Anliegen.

NACHTFAHRTEN: Zu Ihrer Sicherheit und zur optimalen Erfüllung der geltenden Vorschriften vermeiden wir Nachtfahrten. Unser größter  Wunsch ist es, Ihnen eine erholsame und stressfreie Reise zu bieten, bei der Sie entspannt ans Ziel kommen und die Sehenswürdigkeiten und herrlichen Landschaften auch genießen können.

Für weiter entfernte und längere Reiseziele haben wir Zwischenübernachtungen gebucht.

TAGESFAHRTEN mit langen Anreisestrecken:

Zu Ihrer Sicherheit, zur Vermeidung von abwendbaren Risiken und zur optimalen Erfüllung der geltenden Vorschriften bieten wir KEINE Tagesfahrten an, die mit zwei Nachtfahrten zum und vom Reiseziel durchgeführt werden müssen !

Qualifiziertes, geschultes und erfahrenes Fachpersonal achtet auf den einwandfreien und sicheren Zustand der Fahrzeuge. Denn Ihre Sicherheit liegt uns am Herzen.

Für die Fahrsicherheit unserer Omnibusse gilt:

  • alle 3 Monate zur gesetzlich vorgeschriebenen Zwischenuntersuchung
  • halbjährliche Vorführung beim TÜV - Sicherheitsprüfung 
  • Jährliche Bremssonderuntersuchung
  • zuverlässige Wartung der Fahrzeuge