Allgemeine Reisebedingungen

Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und Reiseservice Bittner GmbH nachstehend „ RV“ abgekürzt, im Buchungsfall zustande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - m BGB (BürgerlichesGesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter
gemäß §§ 4 - 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.

1. Abschluss des Reisevertrages,
a) Die Anmeldung ist schriftlich mündlich, tele-fonisch oder per Fax möglich und sollte frühzeitig erfolgen.
Der Anmelder haftet für alle in der Anmeldung genannten Personen, auch dann wenn er ohne Vertretungsvollmacht
gehandelt hat. Bei telefonischen Anmeldungen ist für beide Teile nach Zusendung der Bestätigung vom RV die Anmeldung verbindlich. Sämtliche Abreden, Nebenabreden und Sonderwunsche sind schriftlich zu erfassen. Kurzfristige Buchungen
zwei Wochen vor Reisebeginn und kürzer führen durch die sofortige Bestätigung bzw. durch die Zulassung zur Reise
zum Vertragsschluss. Bei Reisen in Länder mit Visumpflicht ist die Anmeldung 6 Wochen vor Reisebeginn notwendig.

b) Weicht die Reisebestätigung von der Anmeldung ab, so liegt in der Reisebestätigung ein neuer Vertragsantrag,
an den der RV 10 Tage gebunden ist und den der Reisende innerhalb dieser Frist annehmen kann. Zur Annahme wird die rechtzeitige Rücksendung der unterschriebenen Anmeldung empfohlen.


2. Leistungen
Für den Umfang vertraglicher Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen in den Prospekt- und Katalogangaben für den RV bindend. Der RV behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine konkrete Änderung der Prospekt und Preisangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Zusätzliche Zusicherungen, Nebenabreden, besondere Vereinbarungen oder Sonderwünsche des Reisenden sollen in die Anmeldung und insbesondere in die Reisebestätigung aufgenommen werden. Die Preise verstehen sich pro Person bei Unterbringung im 1⁄2 Doppelzimmer und schließen Unterbringung, gebuchte Verpflegung und soweit gebucht die Fahrt ab Zusteigeort zum Zielort und zurück ein. Ihrem Wunsch nach Sonderleistungen, z.B. Einzelzimmer, Zimmer mit Meerblick, Balkon usw. wird je nach Verfügbarkeit entsprochen. Hierfür kann ein Aufpreis fällig werden. Kann entgegen der Bestätigung Ihr Wunsch durch den Leitungsträger nicht erfüllt werden, erstatten wir Ihnen einen eventuell geleisteten Aufpreis zurück. Weitere Ansprüche entstehen nicht. Ihr Reise- und Handgepäck befördern wir kostenlos. Wir haften jedoch nicht für Beschädigungen, Verwechslungen und bei Diebstahl außerhalb der reinen Busbeförderung.


3. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.


4. Zahlung
Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB wird eine Anzahlung von 10 % des Reisepreises fällig. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 9 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Nichtbezahlung kann der RV vom Reisevertrag zurücktreten und Rücktrittskosten verlangen. Vertragsabschlusse innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen. Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheins besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75 Euro nicht übersteigt.


5. Rücktritt des Kunden
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Ihre Abmeldung wird an dem Tag wirksam,an dem sie schriftlich bei uns eingeht. Wenn Sie zurücktreten oder die Reise nicht antreten, können wir einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen verlangen. Unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren des Gesamtreisepreises beträgt pro Person wie folgt: Bus- und Bahnreisen

_ bis 45 Tage vor Reiseantritt 10%
_ vom 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%
_ vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%
_ vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 75%
_ ab dem 6. Tag und bei Nichtanreise 80%

am Reisetag 85 % des Reisepreises.

Flugpauschalreisen Linien- oder Charterflug
_ bis 30 Tage vor Reiseantritt 20%
_ vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%
_ vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40%
_ vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50%
_ ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 55%
_ bei Rücktritt am Abreisetag oder bei Nichtanreise 90%

Eintrittskarten oder Musikalkarten sind voll zu bezahlen und können nicht zuruckerstattet werden.


6. Änderungen auf Verlangen des Reisenden
Werden auf Ihren Wunsch Reisetermin, Reiseziel, Hotelunterbringung geändert, berechnen wir bis 15 Tage vorReisebeginn eine Umbuchungsgebühr von 20,- €. Umbuchungen, die nach dieser Frist erfolgen, gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung.


7. Ersatzreisende
Reisende können sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen und der RV der Teilnahme nicht aus diesen Gründen widerspricht. Der Reisende und der Dritte haften
dem RV als Gesamtschuldner für den Reisepreis.


8. Reiseabbruch
Wird die Reise infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der Sphäre des Reisenden liegt (z. B. Krankheit), so ist der RV verpflichtet, bei Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen sowie erzielter Erlöse aus der Verwertung nicht in Anspruch genommener Leistungen zu erreichen. Das gilt nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.


9. Störung durch den Reisenden
Der RV kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für den RV und/oder die Reiseenden nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise halt. Dem RV steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzanspruche im übrigen bleiben unberührt.


10. Rücktritt seitens des Reiseveranstalters
Wird die für alle Reisen festgelegte Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen nicht erreicht, ist der RV berechtigt die Reise bis 4 Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Den einbezahlten Reisepreis erhalten Sie unverzüglich in voller Höhe zurück.


11. Kündigung infolge höherer Gewalt
Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstande wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Entzug der Länderrechte, Grenzschließungen), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Fälle berechtigen beide Teile zur Kündigung des Reisevertrages. Im Fall der Kündigung kann der RV für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine nach § 638 Abs. 3 BGB zu bemessende Entschädigung verlangen. Der RV ist im Kündigungsfall zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung mit umfasst. In jedem Fall hat er die zur Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Die Mehrkosten der Rückbeförderung tragen die Parteien je zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Reisende zu tragen.


12. Mitwirkungspflicht
Bei eventuell eintretenden Leistungsstörungen ist der Reisende verpflichtet, die ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen, um eventuelle Schäden gering zu halten und zur Behebung der Störungen beizutragen. Sie sind verpflichtet, Beanstandungen dem örtlichen Reiseleiter oder unserem Busfahrer unverzüglich mitzuteilen und in Kenntnis setzen, bzw. dem jeweiligen Leistungsträger Mitteilung zu machen, damit die Störungen behoben werden können.


13. Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung des RV für Schäden, die nicht Körperschaden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit der RV für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen den RV gerichteten Schadensersatzansprücheaus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der RV bei Sachschaden bis 4 000 Euro. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschaden auf die Hohe des dreifachen Reisepreises beschrankt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisendem und Reise. Dem Reisenden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- oder Reisegepäckversicherung empfohlen.


14. Ausschlussfrist und Verjährung
Anspruche wegen mangelhafter Reiseleistung nach den §§ 651 c bis 651 f BGB hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem RV machen. Nach Ablauf dieser Frist können Anspruche nur geltend gemacht werden, wenn der Reisende die genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten
konnte.


15. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten
a) Der RV weist auf Pass-, Visumerfordernisse einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente und gesundheitspolizeiliche Formalitäten in dem von ihm herausgegebenen und dem Reisenden zur Verfügung gestellten Prospekt oder durch Unterrichtung vor der Buchung einschließlich zwischenzeitlicher Änderungen insbesondere vor Vertragsschluss und vor Reisebeginn hin, die für das jeweilige Reiseland für deutsche Staatsbürger ohne Besonderheiten wie Doppelstaatsbürgerschaft etc. gelten.

b)Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch den RV hat der Reisende die Voraussetzungen für die Reise zu schaffen, sofern sich nicht der RV ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigungen etc. verpflichtet hat.

c) Entstehen z. B. infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die Reise Schwierigkeiten, die allein auf das Verhalten des Reisenden zurückzuführen sind (z. B. keine Beschaffung des erforderlichen Visums), so kann der Reisende nicht kostenfrei zurücktreten oder einzelne Reiseleistungen folgenlos in Anspruch nehmen. Insofern gelten die Ziffern 4. (Rücktritt des Kunden) und 7. (Reiseabbruch) entsprechend.


16. Gerichtsstand
a) Der Reisende kann den RV an dessen Sitz verklagen.

b) Für Klagen des RV gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgeblich, sofern es sich nicht um Vollkaufleute oder Personen handelt, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fallen ist der Sitz des RV maßgeblich.


17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im übrigen.


18. Datenschutzerklärung
Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Reiseabwicklung nur an Leistungsträger (wie Hotel, Fluggesellschaften) weiter gegeben. Adressdaten werden ausschließlich für eigene Marketingzwecke verarbeitet. Bei der Datenerhebung, -verarbeitung und -übermittlung werden Ihre schutzwürdigen Belange berücksichtigt.


REISEVERANSTALTER:

Reiseservice Bittner GmbH,
Geschäftsführer Harald Bittner

Firmensitz: 97437 HASSFURT,
Registergericht Bamberg, HRB 6820,
Steuer-Nr. 249 / 136 / 20506 -
USt.-Ident-Nr. DE 273489889

Tel: 09521 951580, Fax: 09521 951584
E-mail: reiseservice-bittner@web.de



Stand: November 2011 -
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